Erwerb Liegenschaft Leonhardsgraben 48
Der Grossratsbeschluss betraf eine Ausgabe von 225’000 Franken für den Ankauf der Liegenschaft Leonhardsgraben 48. Hier hatte die Jugendanwaltschaft ihre Büros und für den Kanton kam in Frage, an diesem Standort weitere Teile der Staatsanwaltschaft unterzubringen.