Neuregelung Teuerungsausgleich Kantonsmitarbeiter
Die Änderung des Lohngesetzes bezweckte eine Neuregelung des Teuerungsausgleichs für das Staatspersonal. Das Prinzip des vollen Teuerungsausgleichs wurde verlassen und die Plafonierung des Teuerungsausgleichs sollte bereits bei Lohnklasse 16 beginnen. Die Personalverbände lehnten die Streichung des rückwirkenden Teuerungsausgleichs ab.