Listenverbindungen bei Verhältniswahlen
Mit der Änderung des Wahlgesetzes wurde die Möglichkeit von Listenverbindungen bei kantonalen Wahlen verankert und damit die im gleichen Jahr angenommene Volksinitiative umgesetzt. (S. Abstimmung vom 15.4.1923). 2011 beschloss der Grosse Rat, dass Listenverbindungen bei Grossratswahlen nicht mehr zulässig sind.