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Arbeitsrappenbeitrag Altersheim-Neubau

Allgemeines
Offizieller Titel Arbeitsrappenbeitrag für Neubau eines Altersheims
Abstimmungsdatum 12.06.1955
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 57.1%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Öffentliche Ausgaben,
Öffentliche Finanzen
Beschreibung der Vorlage

Der Grossratsbeschluss betraf einen Arbeitsrappenbeitrag von 423’500 Franken an das Fürsorgeamt der Bürgergemeinde Basel, damit dieses am Bruderholzweg ein neues Altersheim bauen konnte. Dazu kam eine Hypothek. Der Neubau sollte das veraltete, ebenfalls im Gundeldingerquartier beheimatete Bachofenschlössli ablösen. Der Streit drehte sich um die Frage, für welche Zwecke der 1936 eingeführte Arbeitsrappen verwendet werden darf. (S. Abstimmung vom 4.10.1936). Die Gegnerschaft fand, dass das Altersheim aus Staatsmitteln finanziert werden müsse. Für die Befürworter entsprach ein Altersheim hingegen genau dem beabsichtigten Zweck des Arbeitsrappens, zumal eine Gesetzesänderung 1948 dessen Verwendung über Arbeitsbeschaffung hinaus auch für soziale Aufgaben geöffnet hatte.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 10.03.1955
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 0)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Komitee zum Schutze des Arbeitsrappens (liberale Kreise)
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: SP, RDP
Stimmfreigabe: BGP
Parolen Weitere Ja: Aktionskomitee für das Altersheim des bürgerlichen Fürsorgeamtes
Nein: Komitee zum Schutze des Arbeitsrappens, Handelskammer
Weiteres Material
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 9'785
Nein-Stimmen 7'354
Stimmbeteiligung 27.8%
Stimmberechtigte 62'742
Basler Stadtbuch Chronik