JA zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren
Die Volksinitiative verlangte, dass bei mietrechtlichen Gerichtsverfahren keine Parteientschädigungen mehr gesprochen werden. Zudem sollten die Gerichtsgebühren noch maximal 500 Franken betragen. Die Gegnerschaft machte geltend, dass bei derart tiefen Gerichtskosten die (kostenlose) Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten abgewertet würde.