Bestattungsgesetz (Gratis-Sarg)
Die Änderung des Bestattungsgesetzes bezweckte die Abschaffung der unentgeltlichen Bestattung. Anspruch haben sollten nur noch verstorbene Personen, deren Nachlass weniger als 25’000 Franken betrug und die einen Ehepartner, minderjährige oder in Ausbildung stehende direkte Nachkommen zurückliessen. Der Kanton, dessen finanzielle Situation angespannt war, wollte so… Weiterlesen »Bestattungsgesetz (Gratis-Sarg)