Erschwerung Referendumsausschluss
Die Gesetzesänderung erschwerte den Ausschluss des Referendums, indem für dringlich erklärte Grossratsbeschlüsse ein erforderliches Zweidrittelmehr festgeschrieben wurde. Dadurch wurde die im Vorjahr angenommene Volksinitiative umgesetzt. (S. Abstimmung vom 11.6.1922). Vom Nein- ins Ja-Lager umgeschwenkt war die Kommunistische Partei.