| Beschreibung der Vorlage |
Der Grossratsbeschluss betraf einen Beitrag von 55’000 Franken des Kantons für einen Fernseh-Versuchsbetrieb der Radiogenossenschaft Basel. U.a. sollten die Empfangsverhältnisse abgeklärt werden – noch konnten Zürcher Sendungen in Basel nicht empfangen werden. Im Abstimmungskampf ging es ums Geld, aber auch um die Frage, ob der Staat für etwas bezahlen soll, das nur wenigen zugutekommt, auch wenn öffentliche Fernsehstuben vorgesehen waren. Es gab auch Ängste vor «amerikanischem Schund», der ein kultureller Rückschritt und ungesund für die Jugend wäre. Die Befürworterseite wollte die Neuerung «Television» nicht dem Bund oder gar dem Ausland überlassen; wie beim Radio brauche es auch beim Fernsehen eine föderalistische Lösung. Der Basler Versuch sehe eine Einflussnahme massgeblicher kultureller, wissenschaftlicher, kirchlicher und politischer Kreise vor, was der Gefahr eines tiefen Niveaus von Fernsehprogrammen entgegenwirke.
Die TV-Versuchsanlage in Münchenstein kam trotz des Basler Neins zustande, dank Geldern des Kantons Baselland und Privater. Später nahm das Schweizer Fernsehen seinen offiziellen Betrieb in Zürich auf.
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