| Offizieller Titel |
Genehmigung neuer genereller Linien für den Aeschengraben, die St. Jakobs-Strasse und die Nauenstrasse. Festsetzung der maximal zulässigen Ausnützungsziffer bei Ausnahmebewilligungen im Gebiet zwischen Aeschengraben, St. Jakobs-Strasse, Nauenstrasse und Gartenstrasse. Änderung der Zoneneinteilung im Gebiet zwischen Aeschengraben, St. Jakobs-Strasse, Nauenstrasse und Gartenstrasse |
| Beschreibung der Vorlage |
Der Grossratsbeschluss betraf die baulichen Grundlagen für neue Bürogebäude zwischen Aeschengraben und Gartenstrasse. Sie sollten der Versicherungsgesellschaft Bâloise ein grosses Bürohaus ermöglichen, weshalb auch von der «Lex Bâloise» gesprochen wurde. Die Befürworter erachteten den neuen Zonenplan als Teil einer zielgerichteten Quartierplanung, die einerseits schöne alte Häuser erhalte, andererseits neue Arbeitsplätze beim Bahnhof ermögliche; speziell begrüsst wurde die Bereitschaft der Bâloise, in Basel zu bleiben. Die Opposition galt den Ein- und Ausfahrten der Bâloise-Tiefgarage in Wohnquartiere. Die Bauherrschaft gab danach Zusicherungen ab, das dies nicht der Fall sein werde. Anhand der Quartierplanung Gartenstrasse wurde erstmals die neue Mehrwertabgabe angewendet (s. Abstimmung vom 4.12.1977).
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