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Haushaltszulage für Ledige

Allgemeines
Offizieller Titel Lohngesetz ‒ Haushaltzulage für Ledige (Gesetz vom 11. Januar 1979)
Abstimmungsdatum 20.05.1979
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 27.5%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Arbeit und Beschäftigung,
Wirtschaft
Beschreibung der Vorlage

Mit der Änderung des Lohngesetzes sollten auch ledige Staatsbedienstete (beiden Geschlechts) vom 35. Altersjahr an eine Haushaltszulage erhalten. Bisher erhielten solche nur geschiedene, verwitwete oder getrennte Mitarbeitende, sofern sie einen eigenen Haushalt führten. Die Zulage hätte rund 100 Franken monatlich betragen und rund 1800 Staatsangestellte hätten profitiert. Die Befürworter wollten eine Benachteiligung der Ledigen beseitigen. Die gegnerischen Stimmen erachteten die Vorlage indes als familienfeindlich oder warnten vor einer weiteren Besserstellung von Staatsangestellten gegenüber der Privatwirtschaft. Sie bekämpften die jährlichen Mehrkosten von gut 2 Millionen Franken erfolgreich. 

 

Abstimmungstext Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 11.01.1979
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (45 gegen 36 Stimmen, 12 Ent)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Komitee für soziale Lohnpolitik und gesunde Staatsfinanzen (CVP-nahe Einzelpersonen Guido Appius und Cyrill Bürgel)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: SP
Nein: LDP, VEW, NA
Stimmfreigabe: CVP, FDP, PdA
Parolen Weitere Ja: Staatspersonalverbände, VPOD, Kaufmännischer Verein, Vereinigung für Frauenrechte Basel, Arbeitsgemeinschaft unverheirateter Frauen Ortsgruppe Basel
Nein: Komitee für soziale Lohnpolitik und gesunde Staatsfinanzen
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 14'027
Nein-Stimmen 37'053
Stimmbeteiligung 37.3%
Stimmberechtigte 139'768
Basler Stadtbuch Chronik