Zuständigkeit öffentliche Fürsorge
Die Verfassungsänderung verankerte eine stärkere Koordination der bisher organisatorisch zersplitterten sozialen Dienste. Bisher war die Armenpflege Sache der Bürgergemeinden und der freiwilligen Tätigkeit unter Mitwirkung und Unterstützung des Staates, nun wurde festgelegt, dass die öffentliche Fürsorge Aufgabe des Kantons ist, die in Zusammenarbeit mit Weiteren… Weiterlesen »Zuständigkeit öffentliche Fürsorge