Handänderungssteuergesetz
Mit der Erhöhung der Handänderungssteuer wollte der Kanton Mehreinnahmen von 700’000 Franken erzielen. Die Massnahme war Teil eines grösseren Steuerpakets, da per Ende 1946 u.a. die Kriegssteuer und der Arbeitsrappen wegfielen. Die Hauseigentümer bekämpften die Erhöhung der Handänderungssteuer als ungerecht, sie verteuere das Eigenheim.