Anpassung Initiativrecht
Die Verfassungsanpassung brachte Vereinfachungen und Präzisierungen im Initiativrecht. So entfiel die bisher nötige doppelte Volksabstimmung bei formulierten Verfassungsinitiativen (zuerst über die Initiative, dann die Verfassungsänderung), da formulierte Initiativen den Verfassungstext bereits vorgeben. Weiter wurde klargestellt, dass der Grosse Rat über die Zulässigkeit von Initiativen entscheidet… Weiterlesen »Anpassung Initiativrecht