Gleichstellung im Feuerwehrwesen
Die Änderung des Feuerwehrgesetzes verpflichtete auch alle im Kanton wohnhaften Frauen zwischen 24 und 40 Jahren zum Feuerwehrdienst oder zu einer Ersatzabgabe. Schwangere und Mütter mit Kindern bis 15 Jahre sowie Alleinerziehende blieben pflichtbefreit. Das Bundesgericht hatte die Gleichberechtigung bei der Feuerwehrpflicht verlangt. Die Gegnerschaft… Weiterlesen »Gleichstellung im Feuerwehrwesen