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Proporzwahl bei Grossratswahlen

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz vom 20. September 1900 betreffend Wahlen in den Grossen Rat (Proporzwahl)
Abstimmungsdatum 04.11.1900
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 44.9%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Mit der Gesetzesänderung sollte die 1897 angenommene Volksinitiative zur Einführung der Proporzwahl des Grossen Rates umgesetzt werden. (S. Abstimmung vom 13.6.1897). Die freisinnig dominierte Regierung, die gegen den Proporz war, legte widerwillig einen Gesetzesentwurf vor, den sie «nicht nur nicht für zweckmässig, sondern für verfassungswidrig» hielt. Die Freisinnigen fürchteten eine Zersplitterung der politischen Kräfte im Parlament, wollten sich durch das Festhalten am geltenden Majorzsystem aber auch die Macht sichern.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 20.09.1900
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (40 gegen 16 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: Arbeiterschaft, Konservative, Katholiken
Nein: Freisinnige
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 3'850
Nein-Stimmen 4'728
Stimmbeteiligung 53.3%
Stimmberechtigte 16'325
Basler Stadtbuch Chronik