Proporzwahl bei Grossratswahlen
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Gesetz vom 20. September 1900 betreffend Wahlen in den Grossen Rat (Proporzwahl) |
Abstimmungsdatum | 04.11.1900 |
Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Anteil | 44.9% |
Rechtsform | Obligatorisches Referendum |
Politikbereich |
Politisches System, Staatsordnung |
Beschreibung der Vorlage | Mit der Gesetzesänderung sollte die 1897 angenommene Volksinitiative zur Einführung der Proporzwahl des Grossen Rates umgesetzt werden. (S. Abstimmung vom 13.6.1897). Die freisinnig dominierte Regierung, die gegen den Proporz war, legte widerwillig einen Gesetzesentwurf vor, den sie «nicht nur nicht für zweckmässig, sondern für verfassungswidrig» hielt. Die Freisinnigen fürchteten eine Zersplitterung der politischen Kräfte im Parlament, wollten sich durch das Festhalten am geltenden Majorzsystem aber auch die Macht sichern. |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 20.09.1900 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (40 gegen 16 Stimmen) |
Abstimmungskampf | |
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Parteiparolen |
Ja: Arbeiterschaft, Konservative, Katholiken Nein: Freisinnige |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Stimmen | 3'850 |
Nein-Stimmen | 4'728 |
Stimmbeteiligung | 53.3% |
Stimmberechtigte | 16'325 |
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