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Hausierwesen-Gesetz

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz über das Hausierwesen et cetera vom 7. Dezember 1933
Abstimmungsdatum 11.03.1934
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 55.0%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Wirtschaft,
Wirtschaftspolitik
Beschreibung der Vorlage

Die Änderung des Hausiergesetzes regelte neben aufdringlichem Hausieren auch das Verteilen von politischen Zeitungen und Flugblättern strenger, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung. Die linke Gegnerschaft sah auch dieses «Ludwig’sche Polizeigesetzlein», wie das gleichentags zur Abstimmung gelangende strengere Waffentragverbot, als Schikane des liberalen Polizeidirektors Carl Ludwig gegen die Arbeiterschaft. Es waren die Jahre heftiger kommunistischer Arbeiterstreiks, antifaschistischer Demonstrationen und Auseinandersetzungen mit der Polizei.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 07.12.1933
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (56 Ja, 39 Nein)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Kommunistische Partei (KP) und Sozialdemokratische Partei (SP)
Unterschriften 2195
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: bürgerliche Parteien
Nein: SP, KP
Parolen Weitere Nein: Arbeiterbund
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 18'692
Nein-Stimmen 15'283
Stimmbeteiligung 75.4%
Stimmberechtigte 45'812
Basler Stadtbuch Chronik