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Erhaltung schützenswerter Bauten

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative «für eine wirksame Erhaltung schützenswerter Bauten»
Abstimmungsdatum 03.03.1991
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 38.1%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Kultur, Religion, Medien,
Kulturpolitik
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative verlangte einen Steuerabzug für wertvermehrende Aufwendungen bei Liegenschaften, die in der Stadt- und Dorfbild-Schutz- oder Schonzone liegen. Die Initianten sahen darin einen Ausgleich von einengenden Bauvorschriften, die Sanierungen aufwändig machen würden. Für die Gegnerschaft hätten solche Steuerabzüge zur übermässigen Privilegierung der Eigentümer von Liegenschaften in Schutz- und Schonzonen geführt; diese könnten bereits Subventionen der Denkmalpflege fordern. Steuerabzüge könnten zudem zu Luxussanierungen führen.

Abstimmungstext Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Komitee für Erhaltung von Wohnraum und schützenswerten Bauten (federführend Hauseigentümerverband HEV)
Unterschriften 5024
Im Parlament
Grossratsbeschluss 09.05.1990
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Ablehnend (Grosses Mehr gegen 11 Stimmen)
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Ablehnend
Parteiparolen Ja: LDP, CVP
Nein: andere Parteien
Parolen Weitere Ja: HEV
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 18'053
Nein-Stimmen 29'357
Stimmbeteiligung 37.3%
Stimmberechtigte 131'361
Basler Stadtbuch Chronik