Per Ende 2025 wurde es amtlich: In Basel-Stadt ist der Anteil der Stimmberechtigten an der Wohnbevölkerung unter die 50-Prozent-Marke gefallen, als erstem Kanton der Schweiz. Damit entscheidet, wie schon vor der Einführung des Frauenstimmrechts, wieder eine Minderheit über die Mehrheit. Die «rote Laterne» trägt der Stadtkanton allerdings nur, weil er – anders als andere Kantone – in kantonalen Angelegenheiten kein Stimmrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kennt.
Eva Gschwind
1977 national eingeführt, zehn Kantone folgten
In den 1970er Jahren kam die Schweiz davon ab, das Stimmrecht an den Wohnsitz zu knüpfen. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer dürfen – sofern sie sich registrieren lassen – national seit 1977 mitbestimmen, seit 1992 auch brieflich. Der Bund begründete die Ausweitung der politischen Rechte damit, dass dies die Bindung zur Heimat stärke. Zehn Kantone räumten den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern auch das kantonale Stimm- und Wahlrecht ein, darunter früh Baselland (1982), das ihnen sogar die kommunale Mitsprache ermöglicht, oder auch Solothurn, Bern und Genf. Stimmberechtigt ist, wer im betreffenden Kanton den letzten Schweizer Wohnsitz hatte; für Personen, die nie in der Schweiz gelebt haben, gilt das Heimatrecht.
Abstimmen aus «Timbuktu?»: Basel-Stadt räumte Auslandschweizern nur das Ständerats-Wahlrecht ein
Auch in Basel-Stadt wurde ein kantonales Auslandschweizer-Stimmrecht diskutiert; so in den 1990er Jahren, als das Wahlgesetz revidiert wurde, und 2003 aufgrund eines Vorstosses aus den Reihen der SVP. Die Regierung stellte damals allerdings fest: «Es ist nur schwer einzusehen, weshalb Auswärtige an Abstimmungen über kantonale oder gar kommunale Angelegenheiten sollen teilnehmen können.» Es sei fraglich, ob Personen, die im Ausland leben, über kantonale Ausgaben wie die Einrichtung einer Fussgängerzone oder die Gestaltung des Messeplatzes mitbestimmen sollen. Der Grosse Rat schrieb den Anzug daraufhin ab.1
2011 regte der damalige Grossrat Baschi Dürr an, die Basler Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an der Wahl des Ständeratsmitglieds zu beteiligen.2 Gleichzeitig sondierte er bei der Regierung die Bereitschaft für weitergehende Schritte. Diese antwortete erneut ablehnend und hielt fest: «Eine Ausweitung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts auf die Auslandschweizer Stimmberechtigten würde schliesslich auch zu einer Ungleichbehandlung mit den vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossenen ausländischen Personen führen, die in diesem Kanton leben, arbeiten, Steuern bezahlen und vom politischen Geschehen an ihrem Wohnort direkt betroffen sind.»3
Dürr setzte per Motion immerhin durch, dass Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an den Basler Ständeratswahlen teilnehmen dürfen. Auch wenn im Grossen Rat moniert wurde: «Jemand, der in Timbuktu wohnt, ist herzlich wenig betroffen hinsichtlich der Frage, wer denn nun in Basel Ständerätin oder Ständerat wird».4 Die Basler Stimmberechtigten stimmten der Verfassungsänderung 2014 klar zu. Basel-Stadt kennt für Auslandschweizer damit die gleichen Rechte wie die Kantone Zürich und Aargau.

Screenshot. Quelle: Bericht des Bundesrates von 2023 gemäss Fussnote 5, S. 8.
Starker Anstieg der «Fünften Schweiz»
Die «Fünfte Schweiz» ist in jüngerer Zeit rasant gewachsen. Anfangs ging es nur um rund 2000 Personen; vor der Einführung der Briefwahl 1992 waren es etwa 14’0005. 2025 verzeichnete die Schweiz fast 246’000 stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.6 Ihre Beteiligung bleibt jedoch deutlich unterdurchschnittlich. Auch Basel-Stadt registriert einen starken Anstieg: Im Jahr 2000 waren es noch weniger als 4000, heute dürfen bei nationalen Abstimmungen und Wahlen gut 10’300 im Ausland lebende Personen mitbestimmen.
Ohne Auslandschweizer hätte Genf den tiefsten Anteil Stimmberechtigter
Basel-Stadt ist in Kantonsangelegenheiten dem Grundsatz treu geblieben, dass Menschen dort mitbestimmen sollen, wo sie von den Entscheiden betroffen sind, wohnen und arbeiten bzw. Steuern bezahlen. Ein Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer lehnt die Basler Stimmbevölkerung allerdings ab, zuletzt 2024. Der Kanton Genf hat in Bezug auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer anders entschieden und zählt inzwischen über 36’000 im Ausland wohnende kantonal Stimmberechtigte. Diese «importierten» Stimmbürger bewahren den Kanton mit dem schweizweit höchsten Ausländeranteil davor, beim Anteil Stimmberechtigter unter die Marke von 50 Prozent zu fallen.
Stattdessen trägt nun Basel-Stadt die «rote Laterne».
- RR-Antwort auf Anzug L. Nägelin (2003) ↩︎
- Die Ständeratswahl ist kantonales Recht, im Gegensatz zu den Nationalratswahlen. ↩︎
- RR-Antwort vom 14.9.2011 auf Interpellation B. Dürr ↩︎
- Grossratsprotokoll vom 13.11.2013 betr. Motion B. Dürr ↩︎
- Bericht des Bundesrates zum Postulat A. Silberschmidt betr. Ausübung des Stimmrechts aus dem Ausland (2023), S. 5. ↩︎
- Zahlen 2025, vom Bundesamt für Statistik am 31.7.2026 im Auftrag von Baselvotes zusammengestellt; es gibt keine aktuellen öffentlichen Zahlen. ↩︎