Unterschriftenzahlen
Die Volksrechte sind «günstiger» geworden
Das Verhältnis zwischen erforderlicher Unterschriftenzahl und Anzahl Stimmberechtigter hat sich über die Zeit klar zugunsten der Volksrechte verändert. In Basel-Stadt waren 1875, als die direkte Demokratie eingeführt wurde, je 1000 Unterschriften nötig für Initiative wie Referendum. Das entsprach gegen 14 % der Stimmbürger. Aktuell braucht es für eine Volksinitiative noch 2,9 % und für ein Referendum 1,9 % der Stimmberechtigten (rund 104’600).
Mehrmalige Anpassung der Hürden
1939 stimmten die Stimmbürger der ersten Erhöhung zu, nun brauchte es für eine Volksinitiative 2000 Unterschriften. Die Anzahl Stimmbürger hatte sich seit 1875 versechsfacht, da leuchtete eine höhere Hürde ein. Zudem sorgte in diesen Jahren ein politischer Querkopf für diverse Initiativen, die Unmut hervorriefen. Die Hürde für das Referendum beliess das Parlament aufgrund der kurzen Sammelfrist hingegen unverändert.
1955 und 1968 lehnten die Stimmberechtigten eine Erhöhung der Unterschriftenzahlen ab. Erst 1974/75 fand das Argument der hinzugekommenen Frauen Gnade, zudem wurde eine «Abstimmungsflut» beklagt. Nun brauchte es für eine Initiative 4000 und für ein Referendum 2000 Unterschriften. Die höhere Hürde vermochte den Griff nach den Volksrechten allerdings nicht zu bremsen. Schon das Folgejahr 1976 zeigte einen Rekord von neun Referenden.
Mit der neuen Kantonsverfassung wurde 2006 die Unterschriftenzahl für Initiativen von 4000 auf 3000 gesenkt. Dies, weil die Bevölkerung seit den 1970er Jahren um einen Fünftel geschrumpft war.

Kampf gegen «Handschellen für die Opposition»
Der Anstoss zur Erhöhung der Unterschriftenzahl ging jedes Mal von Regierung und Parlament aus. Allerdings versuchten sie nie auch nur annähernd, proportional zu den Stimmberechtigten das ursprüngliche Quorum von 1875 wiederherzustellen.
Natürlich wurden Versuche, die Unterschriftenzahl zu erhöhen, stets auch bekämpft. Am vehementesten wehrten sich die Kommunisten, die in den 1940er Jahren von der PdA abgelöst wurden, gegen eine «Verschlechterung der Volksrechte» und «Handschellen für die Opposition»; kleine und finanzschwache Gruppierungen würden benachteiligt. Aber auch Liberale, BGP, LdU und EVP reihten sich in den 1950er und 1960er Jahren in die Gegnerschaft ein und ab den 1970er Jahren auch die POB und NA. Treue Verfechterinnen von Unterschriftenerhöhungen waren die SP und die CVP.
Fristen für Unterschriftensammlungen
Die Sammelfrist für Referenden hat Basel-Stadt nie geändert. Sie beträgt bis heute 42 Tage, was im kantonalen Vergleich kurz ist. Begründet wurde dies schon 1875 mit «der Leichtigkeit der Verständigung auf dem kleinen Raum, worauf unsere Bevölkerung zusammenlebt». (Bericht der Verfassungskommission, S. 27).
Für Volksinitiativen hat erst die neue Kantonsverfassung ab 2006 eine Sammelfrist eingeführt, die seither 18 Monate beträgt.
Text: Eva Gschwind