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Stimm- und Wahlalter 18

Allgemeines
Offizieller Titel Stimm- und Wahlalter 18 in kantonalen Angelegenheiten
Abstimmungsdatum 12.06.1988
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 52.2%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Staatsordnung,
Volksrechte
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsgrundlage brachte im dritten Anlauf die Senkung der Altersgrenze für das Stimm- und Wahlrecht von 20 auf 18 Jahre. Rund 3000 junge Menschen wurden damit zusätzlich stimmberechtigt und erhielten das aktive und passive Wahlrecht; dies sowohl auf Kantons- wie auch Gemeindeebene. In Riehen und Bettingen überwogen die Nein-Stimmen allerdings. Der Anstoss zur Herabsetzung des Stimmrechtsalters war im Grossen Rat von der DSP ausgegangen. (S. auch Abstimmungen vom 4.11.1973 und 14.6.1981).

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 17.09.1987
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: alle Parteien ausser NA
Nein: NA
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 28'858
Nein-Stimmen 26'414
Stimmbeteiligung 42.1%
Stimmberechtigte 132'245
Basler Stadtbuch Chronik