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Kinderspital auf Kantonsgebiet

Allgemeines
Offizieller Titel Spitalgesetzänderung (Kinderspital auf Kantonsgebiet, Ausformulierung Initiative vom 21. Juni 1992)
Abstimmungsdatum 12.06.1994
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 81.9%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Gesundheit,
Sozialpolitik
Beschreibung der Vorlage

Es handelt sich um die Umsetzung der 1992 angenommenen Volksinitiative, wonach der Kanton auf seinem Gebiet ein Kinderspital betreiben muss. Die Initiative schob der Planung eines Kinderspitals beider Basel auf dem Bruderholz einen Riegel. (S. Abstimmung 21.6.1992). Die Änderung des Spitalgesetzes hielt nun klar fest, dass der Kanton eine Kinderklinik auf Kantonsgebiet betreibt. Es gab keine Gegenkampagne, da sich niemand dem Vorwurf der Missachtung des Volkswillens aussetzen wollte.
Das Universitäts-Kinderspital beider Basel wurde 2011 an der Spitalstrasse in Basel Realität, nachdem BS und BL ihre Kinderspitäler mit drei Standorten 1999 fusioniert hatten. 

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 08.12.1993
Parlamentsberatung Link
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: SP, POB
Nein: Bürgerliche Parteien
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 50'698
Nein-Stimmen 11'217
Stimmbeteiligung 51.0%
Stimmberechtigte 127'785
Basler Stadtbuch Chronik