| Beschreibung der Vorlage |
Es handelt sich um die Umsetzung der 1992 angenommenen Volksinitiative, wonach der Kanton auf seinem Gebiet ein Kinderspital betreiben muss. Die Initiative schob der Planung eines Kinderspitals beider Basel auf dem Bruderholz einen Riegel. (S. Abstimmung 21.6.1992). Die Änderung des Spitalgesetzes hielt nun klar fest, dass der Kanton eine Kinderklinik auf Kantonsgebiet betreibt. Es gab keine Gegenkampagne, da sich niemand dem Vorwurf der Missachtung des Volkswillens aussetzen wollte.
Das Universitäts-Kinderspital beider Basel wurde 2011 an der Spitalstrasse in Basel Realität, nachdem BS und BL ihre Kinderspitäler mit drei Standorten 1999 fusioniert hatten.
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