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Schiessanlage Allschwiler Weiher

Allgemeines
Offizieller Titel Sanierung der Schiessanlage Allschwiler Weiher (Lärmschutz, Sanierung des belasteten Bodens)
Abstimmungsdatum 10.06.2001
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 52.1%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Umwelt,
Umwelt und Lebensraum
Beschreibung der Vorlage

Der Grossratsbeschluss betraf eine Ausgabe von 6,45 Millionen Franken für die Schiessanlage Allschwiler Weiher. Es ging um die Verbesserung des Lärmschutzes und die Sanierung des bleibelasteten Bodens. Der Platz genügte der Eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung nicht mehr und hätte bei einem Nein 2002 schliessen müssen. Die Gegnerschaft war die gleiche wie 1991, als noch ein Ausbau des Schiessplatzes das Ziel war. (S. Abstimmung vom 3.3.1991): Ein Schiessstand gehöre nicht in ein Naherholungsgebiet oder in die Nähe eines Wohngebiets und das «Obligatorische» sei ein alter Zopf.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 07.02.2001
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (67 gegen 45 Stimmen)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) und weitere linke Kreise
Unterschriften 4283
Abstimmungskampf
Abstimmungsbüchlein Link
Parteiparolen Ja: bürgerliche Parteien
Nein: SP, Grüne
Parolen Weitere Ja: Kantonalschützenverein, Komitee für die Sanierung der Schiesssportanlage Allschwiler Weiher
Nein: GSoA
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 29'917
Nein-Stimmen 27'558
Stimmbeteiligung 51.2%
Stimmberechtigte 114'506
Basler Stadtbuch Chronik