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Gegenvorschlag Neues Stadttauben-Konzept

Allgemeines
Offizieller Titel Gegenvorschlag betr. Kantonale Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt»
Abstimmungsdatum 14.06.2026
Rechtsform Gegenvorschlag des Grossen Rates
Politikbereich Umwelt und Lebensraum
Beschreibung der Vorlage

Der Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Stadttauben-Initiative erachtet ein aktives Stadttaubenmanagement und eine Bestandsreduktion ebenfalls als notwendig. Er sieht statt einer flächendeckenden Einrichtung von Taubenschlägen ein vierjähriges Pilotprojekt mit fünf Taubenschlägen vor und beantragt dafür 830’000 Franken. Die Kosten beinhalten die Betreuung der Taubenschläge, eine vogelkundliche Kompetenzstelle sowie Öffentlichkeitsarbeit. In Basel könnten ehemalige Taubenschläge, die es bis 2020 gab – vor allem in Schulhäusern und Kirchen – wieder in Betrieb genommen werden. Anders als die Initiative sieht der Gegenvorschlag keine tierärztliche Versorgung für verletzte und kranke Tauben vor und er will das Töten von Tauben bei unhaltbaren Zuständen an Hotspots weiterhin erlauben. Für die Initianten reicht der Gegenvorschlag nicht, um in der Stadt eine spürbare Wirkung zu erzielen.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Geschäftsnummer 24.0556
Grossratsbeschluss 07.01.2026
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (93 Ja, 0 Nein)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: SP, Grüne; GLP (Stichfrage G)
Abstimmung