Festsetzung der Klassengrössen
Mit der Änderung des Schulgesetzes wurde die angenommene Volksinitiative für tiefere Maximalzahlen für Schulklassen umgesetzt (s. Abstimmung vom 13.3.1977). In der Regel waren in einer Schulklasse nun noch maximal 25 Schülerinnen und Schüler, in Kindergärten maximal 20 Kinder erlaubt. Für Sonderklassen betrug die Höchstzahl 14.