Abbruch von Wohnhäusern
Das neue Gesetz unterstellte den Abbruch von Häusern im Kantonsgebiet einer Bewilligungspflicht, vorläufig auf vier Jahre befristet. Der Grosse Rat stellte damit der Volksinitiative «Gegen die Liegenschaftsspekulation und zum Schutz der Altwohnungen» der PdA einen Gegenvorschlag gegenüber. Die PdA zog die Initiative zurück, gegen das… Weiterlesen »Abbruch von Wohnhäusern