Zuschläge zur Billetsteuer
Die Gesetzesänderung bezweckte eine bis Ende 1937 befristete Erhöhung der Billettsteuer von 10 auf 15%, als Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes. Die Regierung fand die Steuererhöhung für kommerzielle Vergnügungen zumutbar. Die Kinobranche, Sportvereine und weitere fürchteten allerdings einen Publikumsschwund und wehrten sich erfolgreich.