Amtszeitbeschränkung Grosser Rat
Es handelt sich um die Umsetzung der 1964 angenommenen Volksinitiative, die eine Amtszeitbeschränkung für Grossratsmitgliedern von drei Legislaturperioden, also zwölf Jahren, forderte. (S. Abstimmung vom 24.5.1964). In der Verfassung wurde verankert, dass wer dem Grossen Rat ununterbrochen während drei Amtsperioden angehört hat, für die nächstfolgende… Weiterlesen »Amtszeitbeschränkung Grosser Rat