Verwendung Arbeitsrappenfonds
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Kantonale Initiative «zur Verwendung des Arbeitsrappenfonds» |
Abstimmungsdatum | 11.09.1949 |
Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Anteil | 22.2% |
Rechtsform | Volksinitiative |
Politikbereich |
Öffentliche Ausgaben, Öffentliche Finanzen |
Beschreibung der Vorlage | Die Volksinitiative verlangte eine neue Verwendung des Arbeitsrappenfonds, der sich mittlerweile auf 17 Millionen Franken belief. Nur noch die Hälfte des Geldes sollte als Krisenfonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dienen, die andere Hälfte sollte sofort für soziale Aufgaben wie Wohnungsbau und Kinderkrippen eingesetzt werden. Der Arbeitsrappen war in den wirtschaftlich schwierigen 1930er Jahren eingeführt worden (s. Abstimmung vom 4.10.1936) und wurde bis 1946 erhoben. Die Gegnerschaft wollte den Fondszweck nicht ändern. |
Abstimmungstext | Link |
Unterschriftensammlung | |
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Urheberschaft | Partei der Arbeit (PdA) |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 28.04.1949 |
Parlamentsberatung | Link |
Abstimmungskampf | |
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Parteiparolen |
Ja: PdA Nein: SP, LDP |
Parolen Weitere |
Nein: Gewerkschaftskartell |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Stimmen | 5'422 |
Nein-Stimmen | 19'040 |
Stimmbeteiligung | 42.5% |
Stimmberechtigte | 58'060 |
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