Ausschluss von Lehrtätigkeit an Katholischer Schule
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Grossratsbeschluss vom 5. Februar 1884 betreffend den Ausschluss von Mitgliedern religiöser Genossenschaften von der Lehrtätigkeit (Katholische Schule) |
Abstimmungsdatum | 24.02.1884 |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Anteil | 60.6% |
Rechtsform | Obligatorisches Referendum |
Politikbereich |
Bildung und Forschung, Bildungspolitik |
Beschreibung der Vorlage | Das vom Grossen Rat dem obligatorischen Referendum unterstellte Gesetz untersagte Mitgliedern von geistlichen Orden und Kongregationen jede Wirksamkeit an öffentlichen oder Privatschulen. Das bedeutete ein Unterrichtsverbot für Ordensleute, und damit musste die Katholische Privatschule am Kleinbasler Lindenberg schliessen. Das Erziehungsdepartement hatte ihr zuvor Unzulänglichkeiten bei der Lehrtätigkeit vorgeworfen, die Katholische Schule war den dominierenden Freisinnigen aber grundsätzlich ein Dorn im Auge. Die Gegnerschaft warnte vergebens davor, «die Flamme des Kulturkampfs anzufachen» und appellierte an die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Für die Katholiken, die gegen den Regierungsentscheid zuvor rekurriert hatten, bedeutete das Volksverdikt eine Zurückweisung durch die reformierte Mehrheit. Rund 1300 Kinder – gegen ein Viertel der Volksschüler – mussten in die staatliche, konfessionsneutrale Schule wechseln. |
Abstimmungstext | Link |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 05.02.1884 |
Kommissionsbericht | Link |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (66 gegen 50 Stimmen) |
Abstimmungskampf | |
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Parteiparolen |
Ja: Freisinnige, Grütliverein Nein: Katholiken, Konservative |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Stimmen | 4'479 |
Nein-Stimmen | 2'910 |
Stimmbeteiligung | 82.1% |
Stimmberechtigte | 9'005 |
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