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Totalrevision Kantonsverfassung

Allgemeines
Offizieller Titel Grossratsbeschluss vom 2. Dezember 1889 betreffend Totalrevision Kantonsverfassung
Abstimmungsdatum 02.02.1890
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 65.5%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Es handelt sich um die einzige Totalrevision der Kantonsverfassung zwischen 1875 und 2005. Sie brachte einen Ausbau der demokratischen Rechte, indem die Volkswahl des Regierungsrates und des Ständeratsmitglieds eingeführt wurde; bisher wurden diese vom Grossen Rat gewählt. Weiter wurden partielle Verfassungsrevisionen möglich, womit per Volksinitiative nun auch die Abänderung eines einzelnen Verfassungsartikels verlangt werden konnte. Die Verfassung verankerte zudem die Sozialpolitik als neue Staatsaufgabe, u.a. wurde es Sache des Staates, für  verwahrloste und gebrechliche Kinder zu sorgen. Auch eine Rechtsgrundlage für Eingemeindungen kam dazu. Die Totalrevision war massgeblich von der Arbeiterpartei (ab 1890 SP) angestossen worden. Ein wichtiger Kritikpunkt der konservativen Gegner betraf die Volkswahl der Regierung.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 02.12.1889
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (51 gegen 43 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: Arbeiterbund, Grütliverein, Freisinnige
Nein: Eidgenössischer Verein und konservative Quartiervereine
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 3'187
Nein-Stimmen 1'671
Stimmbeteiligung 46.0%
Stimmberechtigte 10'571
Basler Stadtbuch Chronik
Artikel: Vor hundert Jahren hiess das Basler Stimmvolk die noch heute geltende Verfassung gut (1990)