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Volkswahl der Richter

Allgemeines
Offizieller Titel Grossratsbeschluss vom 23. Februar 1891 betreffend Initiativbegehren «zur Wahl der Richter durch das Volk (Partialrevision der Verfassung)»
Abstimmungsdatum 10.05.1891
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 59.6%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative verlangte die Volkswahl der Richter. Neu sollten die Präsidenten und die Mitglieder der Gerichte von den Stimmberechtigten statt vom Grossen Rat gewählt werden. Weiter sollte ihre Amtsdauer auf drei Jahre beschränkt werden. Vergeblich versuchten die Konservativen ihre im Gerichtswesen noch starke Stellung zu verteidigen. Die Arbeiterschaft machte erstmals von der Änderung eines einzelnen Verfassungsartikels Gebrauch, welche die Totalrevision der Kantonsverfassung 1890 ermöglicht hatte. (S. auch Abstimmung vom 20.12.1891 zur Umsetzung).

Abstimmungstext Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Arbeiter- und Grütlivereine
Unterschriften 1386
Im Parlament
Grossratsbeschluss 23.02.1891
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (64 gegen 39 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: Aktionskomitee der Arbeiter- und Grütlivereine und SP, Freisinnige
Nein: Konservative
Weiteres Bildmaterial

Spendeaufruf der Arbeiterschaft: Arbeiterfreund, 9.5.1891

Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 3'405
Nein-Stimmen 2'304
Stimmbeteiligung 52.0%
Stimmberechtigte 10'985
Basler Stadtbuch Chronik