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Volkswahl der Richter

Allgemeines
Offizieller Titel Grossratsbeschluss vom 9. November 1891 betreffend Wahl der Richter durch das Volk (Artikel 27 und 50 der Verfassung)
Abstimmungsdatum 20.12.1891
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 63.1%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsänderung setzte die im Mai gleichen Jahres angenommene Volksinitiative zur Volkswahl der Richter um. Ab jetzt wählte nicht mehr der Grosse Rat die Richter und Gerichtspräsidenten, sondern die Stimmbevölkerung. Die Forderung der Initianten nach Festlegung einer dreijährigen Amtszeit wurde nicht in die Verfassung aufgenommen.
2015 hob die Stimmbevölkerung die Volkswahl von Richterinnen und Richtern wieder auf.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 09.11.1891
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (44 gegen 18 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: Aktionskomitee der Arbeiter- und Grütlivereine und SP, Freisinnige
Nein: Konservative
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 2'570
Nein-Stimmen 1'504
Stimmbeteiligung 36.2%
Stimmberechtigte 11'245
Basler Stadtbuch Chronik