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Wohnungsgesetz

Allgemeines
Offizieller Titel Wohnungsgesetz vom 5. April 1900
Abstimmungsdatum 24.06.1900
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 34.3%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Umwelt und Lebensraum,
Wohnen
Beschreibung der Vorlage

Das neue Wohnungsgesetz wollte die schlechten sanitarischen Zustände vieler Häuser verbessern. Noch hausten tausende Menschen in einem gesundheitswidrigen Wohnungselend und mancherorts mussten sich Schlafgänger Betten in Schichten teilen, wie eine Untersuchung ergeben hatte. Das neue Gesetz enthielt sanitarische Vorschriften und sah die Einführung einer amtlichen Wohnungsaufsicht für Mietwohnungen vor. Die Gegnerschaft beklebte die Stadt deshalb mit Plakaten «Nieder mit dem Gesslerhut!» und «Nieder mit den Wohnungsvögten!» Sie monierte, dass die persönliche Freiheit der Beamtenwillkür preisgegeben würde und warnte, dass viele billige Logis unbewohnbar würden. Auch in den Arbeiterquartieren dominierte deshalb die Angst vor Wohnungsverlust oder höheren Mieten. Die SP hatte Stimmfreigabe beschlossen, weil nur die Miet-, nicht auch Eigentümerwohnungen geregelt werden sollten.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 05.04.1900
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (34 gegen 25 Stimmen)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Hausbesitzerverein
Abstimmungskampf
Parteiparolen Stimmfreigabe: SP
Parolen Weitere Ja: Mieterverein
Nein: Hausbesitzerverein
Weiteres Material
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 2'306
Nein-Stimmen 4'412
Stimmbeteiligung 42.1%
Stimmberechtigte 16'091
Basler Stadtbuch Chronik