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Anwendung des Holzpflasters

Allgemeines
Offizieller Titel Grossratsbeschluss vom 13. März 1902 betreffend Aufhebung des Grossratsbeschlusses vom 28. März 1995 über die Anwendung des Holzpflasters
Abstimmungsdatum 27.04.1902
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 58.2%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Boden,
Umwelt und Lebensraum
Beschreibung der Vorlage

Die Gesetzesänderung setzte die 1901 angenommene Volksinitiative zur Aufhebung der Beitragspflicht für Anstösser an die Holzpflasterung von Strassen um. (S. Abstimmung vom 24.11.1901). Liegenschaftsbesitzer mussten demnach nicht länger an das lärmdämpfende, aber teurere Holzpflaster für Strassen mitbezahlen.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 13.03.1902
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend
Abstimmungskampf
Parteiparolen Nein: SP
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 5'233
Nein-Stimmen 3'758
Stimmbeteiligung 56.6%
Stimmberechtigte 17'205
Basler Stadtbuch Chronik