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Hundesteuergesetz

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz vom 12. Juli 1906 betreffend die Hundesteuer
Abstimmungsdatum 23.09.1906
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 65.4%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Öffentliche Finanzen,
Steuerwesen
Beschreibung der Vorlage

Die Änderung des Hundesteuergesetzes bezweckte die Erhöhung der Hundesteuer um jährlich 20 bis 30 Franken in der Stadt und 10 Franken auf dem Land. Es ging auch um eine sanitarische Massnahme. In Basel gab es damals ca. 3500 Hunde, von denen nicht wenige herumstreunten. Ziel war eine Reduktion der Hunde.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 12.07.1906
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Hundebesitzerkreise
Unterschriften 2009
Abstimmungskampf
Parteiparolen Stimmfreigabe: SP
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 3'897
Nein-Stimmen 2'064
Stimmbeteiligung 31.1%
Stimmberechtigte 19'314
Basler Stadtbuch Chronik