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Arbeitszeitgesetz (8-Stundentag)

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative «für den Erlass eines kantonalen Arbeitszeitgesetzes (8-Stundentag)»
Abstimmungsdatum 08.02.1920
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 58.6%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Arbeit und Beschäftigung,
Wirtschaft
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative verlangte die Einführung des 8-Stunden-Tages für nicht dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstehende Arbeiterinnen und Arbeiter bzw. Angestellte. Es ging um eine maximale Arbeitszeit von täglich 8 Stunden, bei Ausnahmen (z.B. Hotellerie). Die bürgerliche Gegnerschaft bekämpfte die Initiative als zu starr. Die Arbeiterschaft fuhr zwar einen überwältigenden Abstimmungssieg ein, bei der Umsetzung zerrann dieser aber wieder. (S. Abstimmung vom 4.7.1920).

Unterschriftensammlung
Urheberschaft Sozialdemokratische Partei (SP)
Im Parlament
Grossratsbeschluss 30.05.1919
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Ablehnend (59 gegen 48 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: SP
Nein: BGP, Liberale, Katholiken
Stimmfreigabe: Katholiken
Parolen Weitere Ja: Arbeiterorganisationen, Mieterverband
Nein: Volkswirtschaftsbund
Abstimmungsplakate
Weiteres Bildmaterial
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 10'967
Nein-Stimmen 7'751
Stimmbeteiligung 66.2%
Stimmberechtigte 29'119
Basler Stadtbuch Chronik