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Religionsunterricht

Allgemeines
Offizieller Titel Kantonale Initiative «zur Abänderung von § 45 des Schulgesetzes (Religionsunterricht)»
Abstimmungsdatum 24.04.1921
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 63.2%
Rechtsform Volksinitiative
Politikbereich Bildung und Forschung,
Schulen
Beschreibung der Vorlage

Die Volksinitiative war eine Reaktion auf eine Änderung des Schulgesetzes von 1920, in welchem der neu sozialistisch-kommunistisch dominierte Grosse Rat verankerte, dass der Religionsunterricht nicht Aufgabe der Schulen, sondern der «religiösen und ethischen Gemeinschaften» sei. Der Staat musste jedoch Schulräumlichkeiten zur Verfügung stellen und den «Religions- oder Moralunterricht» innerhalb des Schulpensums ermöglichen. Kirchliche und bürgerliche Kreise warfen der Linken vor, den Religionsunterricht verdrängen und eine sozialistische Moralerziehung einführen zu wollen. Freidenker sollten keine Möglichkeit für einen eigenen Moralunterricht erhalten. Die Gegner reichten eine Volksinitiative mit abgeändertem Gesetzesparagrafen ein. Er präzisierte, dass die religiösen Gemeinschaften Anrecht hatten, Religionsunterricht vom 1. bis 9. Schuljahr und wöchentlich zwei Stunden abzuhalten; dies im Rahmen des «normalen Schulpensums», also nicht nach 16.00 Uhr oder an freien Nachmittagen. Der «Moralunterricht» und die «ethischen» Gemeinschaften wurden gestrichen. (Zur Umsetzung s. Abstimmung vom 11.6.1922).

Abstimmungstext Link
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Kirchliche Kreise
Unterschriften 3571
Im Parlament
Grossratsbeschluss 10.02.1921
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Ablehnend (63 gegen 49 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: Liberale, Katholiken
Nein: SP, KP
Stimmfreigabe: BGP, RDP
Weiteres Bildmaterial
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 14'573
Nein-Stimmen 8'489
Stimmbeteiligung 80.5%
Stimmberechtigte 30'410
Basler Stadtbuch Chronik