| Beschreibung der Vorlage |
Die Volksinitiative war eine Reaktion auf eine Änderung des Schulgesetzes von 1920, in welchem der neu sozialistisch-kommunistisch dominierte Grosse Rat verankerte, dass der Religionsunterricht nicht Aufgabe der Schulen, sondern der «religiösen und ethischen Gemeinschaften» sei. Der Staat musste jedoch Schulräumlichkeiten zur Verfügung stellen und den «Religions- oder Moralunterricht» innerhalb des Schulpensums ermöglichen. Kirchliche und bürgerliche Kreise warfen der Linken vor, den Religionsunterricht verdrängen und eine sozialistische Moralerziehung einführen zu wollen. Freidenker sollten keine Möglichkeit für einen eigenen Moralunterricht erhalten. Die Gegner reichten eine Volksinitiative mit abgeändertem Gesetzesparagrafen ein. Er präzisierte, dass die religiösen Gemeinschaften Anrecht hatten, Religionsunterricht vom 1. bis 9. Schuljahr und wöchentlich zwei Stunden abzuhalten; dies im Rahmen des «normalen Schulpensums», also nicht nach 16.00 Uhr oder an freien Nachmittagen. Der «Moralunterricht» und die «ethischen» Gemeinschaften wurden gestrichen. (Zur Umsetzung s. Abstimmung vom 11.6.1922).
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