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Religionsunterricht

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend Abänderung des Schulgesetzes (Religionsunterricht)
Abstimmungsdatum 11.06.1922
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 64.6%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Bildung und Forschung,
Schulen
Beschreibung der Vorlage

Die Änderung des Schulgesetzes setzte die 1921 angenommene Volksinitiative um, welche die Rechte der religiösen Gemeinschaften, im Rahmen des Schulpensums Religionsunterricht abzuhalten präzisierte und einem «Moralunterricht» einen Riegel schob. (S. Abstimmung vom 24.4.1921). Die neue sozialistisch-kommunistische Mehrheit hatte einen solchen 1920 ins Gesetz aufgenommen. Die rechtskonservative ‹Rundschau› kommentierte, damit sei «die Gefahr einer Durchdringung der Jugend vom ersten Schuljahre an mit Klassenkampfgeist und Politik» gebannt (16.6.1922). Der kommunistische ‹Vorwärts› musste anerkennen, «wie gross auch unter der organisierten Arbeiterschaft noch die kirchlichen Einflüsse sind». (12.6.1922)

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 27.04.1922
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (38 gegen 0 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: Liberale, Katholiken
Nein: SP, KP
Stimmfreigabe: BGP, RDP, Grütlianer
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 11'484
Nein-Stimmen 6'291
Stimmbeteiligung 57.3%
Stimmberechtigte 31'778
Basler Stadtbuch Chronik