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Arbeitslosenversicherungsgesetz

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend Versicherung gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit
Abstimmungsdatum 27.06.1926
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 63.6%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Sozialpolitik,
Sozialversicherungen
Beschreibung der Vorlage

Das Gesetz brachte ein Vollobligatorium der Arbeitslosenversicherung. Bisher galt noch das Prinzip der Freiwilligkeit, wobei der Staat private Arbeitslosenversicherungskassen subventionierte. Neu galt, dass sich alle arbeitsfähigen, unselbständig erwerbstätigen Personen ab 16 Jahre gegen die Folgen der Arbeitslosigkeit versichern mussten, wenn sie seit mehr als einem Jahr im Kanton wohnten. Die Gegnerschaft versuchte den zunehmenden «Staatssozialismus» zu verhindern und warnte, das Obligatorium fördere den Ruin der Selbständigerwerbenden.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 11.02.1926
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (63 gegen 43 Stimmen)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Wirtschaftsverbände, Bürger- und Gewerbepartei sowie Vertreter weiterer bürgerlicher Parteien
Unterschriften 2676
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: SP, KP, RDP, EVP
Nein: BGP
Stimmfreigabe: Liberale
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 13'649
Nein-Stimmen 7'823
Stimmbeteiligung 62.8%
Stimmberechtigte 35'045
Basler Stadtbuch Chronik