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Morgenschnapsverbot

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend Änderung des Wirtschaftsgesetzes (Morgenschnapsverbot)
Abstimmungsdatum 30.06.1929
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 73.2%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Wirtschaft,
Wirtschaftspolitik
Beschreibung der Vorlage

Die Revision des Wirtschaftsgesetzes bezweckte strengere polizeiliche Regelungen für die Wirte. Darunter war ein Animierverbot, aber auch ein Verbot des Ausschanks von gebranntem Wasser vor 8.00 Uhr morgens bzw. sonntags 9.00 Uhr. Die Befürworter sahen das Schnapstrinken vor dem Gang zur Arbeit als Volksübel. Für die Gegnerschaft war es hingegen das falsche Mittel, um den Alkoholismus, der in Basel kein so grosses Problem sei, zu bekämpfen. Der Alkoholkonsum würde sich ansonsten unkontrolliert in den privaten Bereich verlagern.

Im Parlament
Grossratsbeschluss 04.04.1929
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (grosse Mehrheit gegen 1 Stimme)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Wirteverein und Bürger- und Gewerbepartei (BGP)
Unterschriften 5442
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: alle Parteien ausser BGP
Nein: BGP
Parolen Weitere Nein: Wirteverein
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 10'001
Nein-Stimmen 3'669
Stimmbeteiligung 35.8%
Stimmberechtigte 38'283
Basler Stadtbuch Chronik