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Zwölfuhrschluss am freien Werktag-Nachmittag

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend Abänderung des Arbeitszeitgesetzes vom 8. April 1920 (Zwölfuhrschluss am freien Werktag-Nachmittag)
Abstimmungsdatum 02.11.1930
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 76.1%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Arbeit und Beschäftigung,
Wirtschaft
Beschreibung der Vorlage

Die Änderung des Arbeitszeitgesetzes legte fest, dass in Verwaltung und Betrieben der freie Wochennachmittag – in der Regel der Samstag – schon ab 12 Uhr statt wie bisher ab 13 Uhr gewährt werden muss. Es galten allerdings Ausnahmen, etwa in der Hotellerie und Landwirtschaft. Der Grosse Rat setzte mit der Gesetzesänderung eine vom Angestelltenkartell eingereichte Volksinitiative um. Die gegnerischen Stimmen warnten vergebens vor schweren geschäftlichen Schädigungen durch den Zwangs-Zwölfuhrschluss, und vor Ungleichheiten mit dem Fabrikpersonal, das dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstand und länger beschäftigt werden konnte.

Im Parlament
Grossratsbeschluss 03.07.1930
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (50 gegen 18 Stimmen)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: SP, Radikale, Katholiken
Nein: BGP
Stimmfreigabe: Liberale
Parolen Weitere Ja: Arbeiterbund und Angestelltenkartell
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 14'539
Nein-Stimmen 4'555
Stimmbeteiligung 49.9%
Stimmberechtigte 39'805
Basler Stadtbuch Chronik