Zum Inhalt springen
Zurück zur Liste

Staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung
Abstimmungsdatum 15.03.1931
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 67.7%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Sozialpolitik,
Sozialversicherungen
Beschreibung der Vorlage

Das neue Gesetz erweiterte die seit einigen Jahren bestehende Altersrente und führte die kantonale Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ein. Die Altersgrenze wurde von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt, was ca. 5000 Männern und Frauen neu einen Rentenanspruch brachte, und es wurden Witwen- und Waisenrenten eingeführt. Die Kommunisten lehnten die Vorlage ab, sie werteten Lohnbeiträge der Arbeitnehmer konsequent als Raub an den Werktätigen.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 04.12.1930
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (80 gegen 20 Stimmen bei 26 Enthaltungen)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Kommunistische Partei (KP)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: SP, RDP
Nein: KP
Stimmfreigabe: BGP
Parolen Weitere Ja: Arbeiterbund, Angestelltenkartell, VPOD
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 12'164
Nein-Stimmen 5'801
Stimmbeteiligung 45.0%
Stimmberechtigte 40'454
Basler Stadtbuch Chronik