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Interpellationsrecht und Redefreiheit im Grossen Rat

Allgemeines
Offizieller Titel Gesetz betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates vom 1. Juni 1933 (Interpellationsrecht und Redefreiheit)
Abstimmungsdatum 10.09.1933
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 47.8%
Rechtsform Fakultatives Referendum
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Es ging um eine Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates, mit welcher das Interpellationsrecht eingeschränkt und Redezeitbeschränkungen im Parlament eingeführt werden sollten. Die neuen Regeln richteten sich gegen die vielen Interpellationen und laut bürgerlicher Presse «Obstruktions- und Sabotagereden» der Kommunisten. Diese sahen einen «reaktionären Anschlag auf die Arbeiterschaft» sowie «Staatsfaschismus» und wehrten sich erfolgreich mit dem Referendum. (S. auch die Abstimmung mit gleicher Stossrichtung vom 24.6.1934). Zu einer angenommenen Disziplinarmassnahme im Grossen Rat s. Abstimmung vom 17.5.1931.

Im Parlament
Grossratsbeschluss 01.06.1933
Kommissionsbericht Link
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (57 gegen 46 Stimmen)
Unterschriftensammlung
Urheberschaft Kommunistische Partei (KP)
Unterschriften 2512
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: bürgerliche Parteien
Nein: KP
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 7'699
Nein-Stimmen 8'410
Stimmbeteiligung 36.4%
Stimmberechtigte 45'005
Basler Stadtbuch Chronik