Zuschläge auf die Hundesteuer
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Gesetz betreffend die befristete Erhebung von Zuschlägen auf die Hundesteuer |
Abstimmungsdatum | 29.04.1934 |
Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Anteil | 40.3% |
Rechtsform | Fakultatives Referendum |
Politikbereich |
Öffentliche Finanzen, Steuerwesen |
Beschreibung der Vorlage | Der Grossratsbeschluss betraf eine auf zwei Jahre befristete Erhöhung der Hundesteuer. Die Regierung fand, in Zeiten der Krise und leerer Staatskasse seien zuerst Erhöhungen der Luxussteuern angezeigt, und dazu gehöre die Hundesteuer. Zudem sollte die Vermehrung der Hunde eingedämmt werden. Die Gegnerschaft aus Hundekreisen argumentierte, Basel-Stadt habe bereits die höchsten Hundesteuern und treffe mit einer Sondersteuer die untere Bevölkerungsschicht. Dass es zu einer Zunahme der Vierbeiner gekommen sei, wurde bestritten. |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 08.02.1934 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (Grosses Mehr gegen 1) |
Unterschriftensammlung | |
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Urheberschaft | Verein Hundesport Sektion Basel der Schweiz. Kynologischen Gesellschaft |
Unterschriften | 7616 |
Abstimmungskampf | |
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Parteiparolen | Stimmfreigabe: SP |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Stimmen | 5'473 |
Nein-Stimmen | 8'108 |
Stimmbeteiligung | 29.9% |
Stimmberechtigte | 46'015 |
Basler Stadtbuch |
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