Erhöhung der Billettsteuer
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Gesetz betreffend befristete Erhöhung der Billettsteuer |
Abstimmungsdatum | 21.06.1936 |
Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Anteil | 41.8% |
Rechtsform | Fakultatives Referendum |
Politikbereich |
Öffentliche Finanzen, Steuerwesen |
Beschreibung der Vorlage | Das eigens für die befristete Erhöhung der Billettsteuer geschaffene Gesetz wollte die Billettsteuer bis Ende 1939 von 10 auf 15% erhöhen. Die Massnahme war Teil eines Massnahmenpakets zur Verbesserung des Staatshaushalts in wirtschaftlichen Krisenzeiten. Die Bevölkerung sollte auch beim Vergnügen, etwa bei Varieté- oder Kinoaufführungen und sportlichen Veranstaltungen, eine höhere Steuer bezahlen. Die Gegnerschaft warnte allerdings erfolgreich, dass die Steuererhöhung die Unterhaltungsbranche mit einem Besucherrückgang treffen würde und auch Vereins-Abende tangiert wären. Bereits im Vorjahr war eine Erhöhung der Billettsteuer abgelehnt worden. (S. Abstimmung vom 5.5.1935). |
Abstimmungstext | Link |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 12.03.1936 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (91 gegen 17 Stimmen) |
Unterschriftensammlung | |
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Urheberschaft | Komitee mit diversen Vereinen aus Sport, Musik etc. |
Unterschriften | 2758 |
Abstimmungskampf | |
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Position des Regierungsrats | Befürwortend |
Parteiparolen |
Ja: EVP, RDP Nein: Liberale, KVP, KP Stimmfreigabe: SP |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
Ja-Stimmen | 6'081 |
Nein-Stimmen | 8'471 |
Stimmbeteiligung | 30.5% |
Stimmberechtigte | 48'282 |
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