Arbeitsrappengesetz
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Gesetz betreffend dringliche Massnahmen zur Milderung der Wirtschaftskrise (Arbeitsrappen) |
Abstimmungsdatum | 04.10.1936 |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Anteil | 53.1% |
Rechtsform | Obligatorisches Referendum |
Politikbereich |
Wirtschaft, Wirtschaftspolitik |
Beschreibung der Vorlage | Das vom Grossen Rat dem obligatorischen Referendum unterstellte Gesetz führte den Basler Arbeitsrappen ein, eine 1%-Sondersteuer auf sämtliche Einkommen zur Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsprojekten. Zu dieser Zeit herrschte schweizweit Wirtschaftskrise und insbesondere im Baugewerbe war die Arbeitslosigkeit auch in Basel hoch. Die Gegnerschaft kritisierte, dass der Arbeitsrappen unabhängig von der Einkommenshöhe zu bezahlen war. |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 11.09.1936 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend (88 gegen 17 Stimmen) |
Abstimmungskampf | |
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Position des Regierungsrats | Befürwortend |
Parteiparolen |
Ja: bürgerliche Parteien, SP, EVP Nein: KP Stimmfreigabe: Gewerbeverband, VPOD |
Abstimmungsplakate |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Stimmen | 13'659 |
Nein-Stimmen | 12'057 |
Stimmbeteiligung | 53.2% |
Stimmberechtigte | 48'643 |
Basler Stadtbuch |
Chronik Der Basler Arbeitsrappen |