Erhöhung Unterschriftenzahl bei Initiativbegehren
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Erhöhung der Unterschriftenzahl bei Initiativbegehren |
Abstimmungsdatum | 04.06.1939 |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Anteil | 81.6% |
Rechtsform | Obligatorisches Referendum |
Politikbereich |
Staatsordnung, Volksrechte |
Beschreibung der Vorlage | Die Verfassungsänderung erhöhte die Unterschriftenzahl für Volksinitiativen von 1000 auf 2000. Seit Einführung der Volksrechte 1875 hatte sich die Anzahl Stimmbürger von 7500 auf 50’000 versechsfacht, da leuchtete eine höhere Hürde ein. Zudem sorgte in diesen Jahren ein politischer Querkopf für diverse Initiativen, die Unmut hervorriefen. Den Anstoss zur Unterschriftenerhöhung hatte ein Vorstoss im Grossen Rat gegeben, der Regierungsrat schlug dann sogar 3000 Unterschriften vor. Einzig die Kommunisten bekämpften die «Verschlechterung der Volksrechte». Eine höhere Hürde für Referenden stand nicht zur Diskussion. |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 26.01.1939 |
Kommissionsbericht | Link |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend |
Abstimmungskampf | |
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Parteiparolen |
Ja: alle Parteien ausser KP Nein: KP |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Stimmen | 17'861 |
Nein-Stimmen | 4'014 |
Stimmbeteiligung | 44.6% |
Stimmberechtigte | 50'019 |
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