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Amtsdauer im Grossen Rat

Allgemeines
Offizieller Titel Revision der Kantonsverfassung (Amtsdauer des Grossen Rates)
Abstimmungsdatum 21.03.1943
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Anteil 23.3%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Politisches System,
Staatsordnung
Beschreibung der Vorlage

Die Verfassungsrevision betraf die Verlängerung der Amtsdauer des Grossen Rates und des Regierungsrates von drei auf vier Jahre. Die Regierung argumentierte, dass das Einarbeiten in Staatsgeschäfte Zeit erfordere, zudem könnten bei weniger Wahlen Kosten eingespart werden. Auch in diversen Kantonen und seit 1931 im Nationalrat betrage die Amtszeit vier Jahre.
Die Stimmberechtigten nahmen die Amtszeitverlängerung erst 1954 an. (S. Abstimmung vom 20.6.1954).

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 06.11.1942
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parteiparolen Ja: BGP, Freiwirtschafter
Nein: KVP, EVP, LdU
Stimmfreigabe: LDP, RDP, SP
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Abgelehnt
Ja-Stimmen 7'105
Nein-Stimmen 23'421
Stimmbeteiligung 60.6%
Stimmberechtigte 51'974
Basler Stadtbuch Chronik