Stephanstag als Feiertag
Allgemeines | |
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Offizieller Titel | Abänderung des Gesetzes betreffend die öffentlichen Ruhetage (Stephanstag) |
Abstimmungsdatum | 03.12.1950 |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Anteil | 85.9% |
Rechtsform | Obligatorisches Referendum |
Politikbereich |
Arbeit und Beschäftigung, Wirtschaft |
Beschreibung der Vorlage | Mit der Änderung des Ruhetagsgesetzes wurde der Stephanstag (26. Dezember) als allgemeiner Feiertag verankert. Bisher war der Stephanstag kein Ruhetag, wenn er auf einen Dienstag oder Samstag fiel, weil insbesondere Lebensmittelläden nicht drei Tage hintereinander geschlossen sein sollten. Der Regierungsrat fand aber, die Konsumgewohnheiten hätten sich geändert, viele Haushalte hätten heute Vorräte. Die Gesetzesänderung geht auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück. Die gegnerischen Stimmen beklagten, dass dem Kleinhandel ein Verkaufstag verlorengehen würde und der Bevölkerung notwendige Lebensmittel fehlen könnten. Kein anderer Kanton kenne drei aufeinanderfolgende öffentliche Feiertage. |
Vorparlamentarische Phase | |
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Bericht des Regierungsrats | Link |
Im Parlament | |
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Grossratsbeschluss | 09.11.1950 |
Parlamentsberatung | Link |
Position des Grossen Rates | Befürwortend |
Abstimmungskampf | |
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Position des Regierungsrats | Befürwortend |
Parolen Weitere |
Nein: Aktionscomité gegen die Revision des Ruhetagsgesetzes, Arbeitgeberverbände, Detailhandel |
Abstimmung | |
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Abstimmungsergebnis | Angenommen |
Ja-Stimmen | 27'363 |
Nein-Stimmen | 4'485 |
Stimmbeteiligung | 54.1% |
Stimmberechtigte | 59'366 |
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