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Stephanstag als Feiertag

Allgemeines
Offizieller Titel Abänderung des Gesetzes betreffend die öffentlichen Ruhetage (Stephanstag)
Abstimmungsdatum 03.12.1950
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 85.9%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Arbeit und Beschäftigung,
Wirtschaft
Beschreibung der Vorlage

Mit der Änderung des Ruhetagsgesetzes wurde der Stephanstag (26. Dezember) als allgemeiner Feiertag verankert. Bisher war der Stephanstag kein Ruhetag, wenn er auf einen Dienstag oder Samstag fiel, weil insbesondere Lebensmittelläden nicht drei Tage hintereinander geschlossen sein sollten. Der Regierungsrat fand aber, die Konsumgewohnheiten hätten sich geändert, viele Haushalte hätten heute Vorräte. Die Gesetzesänderung geht auf einen parlamentarischen Vorstoss zurück. Die gegnerischen Stimmen beklagten, dass dem Kleinhandel ein Verkaufstag verlorengehen würde und der Bevölkerung notwendige Lebensmittel fehlen könnten. Kein anderer Kanton kenne drei aufeinanderfolgende öffentliche Feiertage.

Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 09.11.1950
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend
Abstimmungskampf
Position des Regierungsrats Befürwortend
Parolen Weitere Nein: Aktionscomité gegen die Revision des Ruhetagsgesetzes, Arbeitgeberverbände, Detailhandel
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 27'363
Nein-Stimmen 4'485
Stimmbeteiligung 54.1%
Stimmberechtigte 59'366
Basler Stadtbuch Chronik