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Korrektion Aeschenvorstadt Nr. 20-32

Allgemeines
Offizieller Titel Korrektion der Aeschenvorstadt zwischen Nr. 20-32
Abstimmungsdatum 27.09.1953
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Anteil 50.8%
Rechtsform Obligatorisches Referendum
Politikbereich Strassenverkehr,
Verkehr und Infrastruktur
Beschreibung der Vorlage

Der vom Grossen Rat dem obligatorischen Referendum unterstellte Beschluss betraf die Verbreiterung der Aeschenvorstadt, als Teil des Korrektionsplans Grossbasel. Der Staat musste die Besitzerin der Aeschenvorstadt 20-28 und 32, die Immobiliengesellschaft zum Drachen AG, für Landabtretungen entschädigen. Zugleich verkaufte er ihr das dazwischenliegende, dem Staat gehörende Gebäude Nr. 30. An Stelle dieser Häuser war das moderne Drachen-Center geplant. Die Opposition galt der ganzen Korrektion der Aeschenvorstadt, der zugunsten des Autos noch weitere historische Häuser zum Opfer fallen sollten.

Abstimmungstext Link
Vorparlamentarische Phase
Bericht des Regierungsrats Link
Im Parlament
Grossratsbeschluss 28.05.1953
Parlamentsberatung Link
Position des Grossen Rates Befürwortend (Grosses Mehr gegen 4)
Abstimmungskampf
Parteiparolen Ja: SP
Nein: Liberale, LdU
Parolen Weitere Ja: Automobil- und Radfahrerverbände, Aktionskomitee für die Aeschen-Korrektion
Nein: Aktion Aesche, Heimatschutzkreise, National-Zeitung
Abstimmungsplakate
Abstimmung
Abstimmungsergebnis Angenommen
Ja-Stimmen 11'537
Nein-Stimmen 11'187
Stimmbeteiligung 36.9%
Stimmberechtigte 62'064
Basler Stadtbuch Chronik
Artikel: Drachen-Wandel